§ 1 Grundlage
(1) Gemäß § 7 der Satzung des Vereins hat jedes Mitglied jährlich einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
(2) Über die Höhe des Mitgliedsbeitrags entscheidet die Mitgliederversammlung.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Beitragsordnung bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
§ 2 Mitgliedsbeitrag
(1) Gemäß Festsetzung der Gründungsversammlung am 07.09.2012 beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag einheitlich 24,00 €.
(2) Der jährliche Mitgliedsbeitrag muss durch zwölf teilbar sein.
(3) Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei.
(4) In begründeten Fällen kann der Vorstand den Mitgliedsbeitrag von natürlichen Personen für einen begrenzten Zeitraum ermäßigen oder aussetzen.
(5) Im Jahr des Beitritts zum Verein ist der Mitgliedsbeitrag anteilig für die verbleibenden Monate des Beitrittsjahres einschließlich des Beitrittsmonats zu entrichten.
(6) Im Jahr der Beendigung der Mitgliedschaft ist aufgrund § 3 Absatz 2 der Vereinssatzung der volle Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
(7) Spenden und Zuwendungen sind als freiwillige Leistungen zulässig.
(8) Weitere Mittel des Vereins werden durch Veröffentlichungen und Einnahmen aus Veranstaltungen aufgebracht.
§ 3 Verfahren und Fälligkeit der Beitragsleistung
(1) Der Mitgliedsbeitrag ist grundsätzlich durch Bankeinzug zu leisten.
(2) Die Abbuchung erfolgt einmal jährlich.
(3) Gebühren, die aufgrund fehlender Kontodeckung oder unrichtiger Angaben der Kontodaten entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
§ 4 Inkrafttreten
(1) Die Beitragsordnung wurde in der Gründungsversammlung am 07.09.2012 in Rotenburg an der Fulda, Stadtteil Braach, beschlossen und ist am Tag der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister Bad Hersfeld, den 15.10.2012, in Kraft getreten.
Rotenburg an der Fulda, Stadtteil Braach, den 16. Oktober 2012